WHG-konforme Abwasserinfrastruktur für die Industrie

Systemübergreifende Steuerung und Überwachung Ihrer betrieblichen Abwasserbehandlung – nach § 62 Wasserhaushaltsgesetz. Wir planen, integrieren und validieren Ihre gesamte Ableit- und Reinigungstechnik.

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Industrielle Abwasserbehandlungsanlage mit Becken und Rohrleitungen

Konkrete Vorteile für Ihren Betrieb

Unsere WHG-konformen Lösungen senken Ihr Haftungsrisiko und optimieren Ihre Abwasserprozesse – nachweisbar und dokumentiert.

Rechtssichere WHG-Dokumentation

Wir erstellen die vollständige Betriebsdokumentation nach § 62 WHG inklusive Störfallnachweise und Grenzwertprotokolle. Prüfung durch die Untere Wasserbehörde wird zum Routinevorgang.

Reduzierte Abwasserkosten

Durch gezielte Prozessoptimierung senken wir Ihre Frachtwerte für CSB, Stickstoff und Phosphor. In Referenzprojekten wurden die Abwassergebühren um 18 bis 25 Prozent gesenkt.

Automatisierte Überwachung

Unsere Online-Analytik erfasst pH-Wert, Leitfähigkeit und Temperatur in Echtzeit. Bei Grenzwertüberschreitung erfolgt eine sofortige Alarmierung per SMS und E-Mail – keine manuelle Kontrolle mehr nötig.

Planungssicherheit bei Genehmigungen

Wir begleiten Ihr Genehmigungsverfahren nach WHG und BauGB. Die Antragsunterlagen werden von uns erstellt, sodass die Behördenentscheidung innerhalb von acht Wochen vorliegt.

Wartungsarme Retentionsbodenfilter

Unsere Filteranlagen nach DWA-M 178 arbeiten mit automatischer Spülung und benötigen nur zwei Wartungstermine pro Jahr. Die Standzeit des Filtermaterials beträgt mindestens zehn Jahre.

Schulung für Ihr Personal

Wir schulen Ihre Mitarbeiter im Umgang mit der Abwassertechnik und den gesetzlichen Nachweispflichten. Die Schulung umfasst praktische Übungen an Ihrer Anlage und endet mit einer Zertifikatsprüfung.

Warum sich Industriebetriebe für ScienTec entscheiden

01

Zertifizierte WHG-Fachbetriebe

Unsere Ingenieure und Techniker sind nach § 62 WHG zertifiziert und verfügen über langjährige Erfahrung in der wasserrechtlichen Genehmigungspraxis.

02

Prozessintegrierte statt End-of-Pipe

Anders als Standardanbieter setzen wir auf prozessintegrierte Lösungen, die Schadstofffrachten bereits im Produktionsablauf minimieren – das senkt Betriebskosten und Risiken.

03

Nachweisbare Compliance-Quote

Über 97 % unserer Anlagen bestehen die behördliche Sonderprüfung beim ersten Termin. Das belegen unabhängige Prüfberichte aus den letzten fünf Jahren.

04

Branchenexpertise Chemie & Pharma

Wir haben 40+ Projekte in der chemischen und pharmazeutischen Industrie realisiert – inklusive Umgang mit AOX, Schwermetallen und prioritären Stoffen nach WRRL.

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Langzeitbetrieb mit Garantie

Wir übernehmen die Betriebsführung Ihrer Abwasseranlage für mindestens drei Jahre – mit garantierter Einhaltung aller Einleitgrenzwerte oder Vertragsstrafe.

Systemvisualisierung & Prozessdokumentation

Technische Screenshots aus realen WHG-Projekten – von der Planung bis zur Betriebsüberwachung.

WHG-konforme Neutralisationsanlage
Neutralisationsanlage Automatische pH-Regelung nach § 62 WHG – Inbetriebnahme einer zweistufigen Anlage.
Retentionsbodenfilter Querschnitt
Retentionsbodenfilter Hydraulische Auslegung nach DWA-M 178 – Schichtaufbau und Bepflanzung im Detail.
Online-Analytik Dashboard
Online-Analytik Echtzeit-Dashboard für CSB, pH und Stickstoff – Datenaufbereitung für die Betriebsdokumentation.
Schlammbehandlungsanlage
Schlammbehandlung Zentrifuge und Eindicker – Prozessoptimierung zur Reduzierung des Schlammvolumens um 18 %.

Welche Anlagen sind prüfpflichtig?

Nach § 62 WHG sind alle Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen prüfpflichtig, sofern sie nicht durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AwSV) ausgenommen sind. Dazu zählen Heizölverbraucheranlagen, Tankstellen, Chemikalienlager und industrielle Prozessanlagen mit einem Volumen über 1.000 Litern. Die Prüfpflicht beginnt mit der Inbetriebnahme und wiederholt sich in festgelegten Intervallen.

Wie oft muss die Dichtheitsprüfung erfolgen?

Die Dichtheitsprüfung an oberirdischen Behältern und Rohrleitungen ist gemäß AwSV Anlage 1 alle fünf Jahre durch eine zugelassene Überwachungsstelle durchzuführen. Bei unterirdischen Anlagen verkürzt sich das Intervall auf zwei Jahre. Nach einer wesentlichen Änderung oder Reparatur ist eine außerordentliche Prüfung erforderlich.

Welche Nachweise verlangt die Behörde?

Die zuständige Wasserbehörde fordert einen aktuellen Prüfbericht einer nach § 62 WHG anerkannten Sachverständigenorganisation, ein Anlagenverzeichnis mit Stoffliste sowie den Nachweis der Betriebsanweisung und der Unterweisung des Bedienpersonals. Fehlende Unterlagen können zur Stilllegung der Anlage führen.

Was tun bei Undichtigkeit im Auffangraum?

Bei Feststellung einer Undichtigkeit ist sofort die Anlage abzuschalten, der Leckagebereich abzusperren und das ausgetretene Medium mit bindemittelfähigem Material aufzunehmen. Parallel muss die zuständige Behörde und der Betreiber der Abwasserbehandlungsanlage informiert werden. Eine Fachfirma führt die Dichtheitsprüfung und Instandsetzung durch.

Wer darf die Anlage fachgutachterlich bewerten?

Die fachgutachterliche Bewertung darf nur von einer nach § 62 WHG zugelassenen Sachverständigenorganisation durchgeführt werden. Dazu gehören beispielsweise der TÜV, die DEKRA oder von der Landesbehörde anerkannte Ingenieurbüros mit entsprechender Fachkunde. Der Gutachter muss unabhängig vom Anlagenbetreiber sein.

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